Artemed Klinikum München Süd
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Funktionsdienst

Ausbildung zur/zum Operationstechnischen Assistenten/in (OTA)

Dauer und Struktur der Ausbildung

Die Ausbildung Operationstechnische/r Assistent/in umfasst nach den Ausbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.V.) einen Ausbildungszeitraum von insgesamt 36 Monaten. Dabei gliedert sich die Ausbildung in 1600 theoretische und fachpraktische Unterrichtseinheiten an unserer von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.V.) anerkannten OTA-Schule sowie in mindestens 3000 Zeitstunden an praktischer Ausbildung in den kooperierenden medizinischen Einrichtungen, die ebenfalls von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannt sein müssen.

Der Theorieunterricht findet als Blockunterricht in einer Berufsfachschule statt: Je Ausbildungsjahr werden rund 5 Unterrichtsblöcke à 3 Wochen an theoretischem Unterricht durchgeführt. Die praktische Ausbildung der Schülerinnen und Schüler wird im Artemed Klinikum München Süd durch den zentralen Praxisanleiter durchgeführt und in regelmäßigen Abständen durch schuleigene Mentoren begleitet. Der Durchlauf durch die obligatorisch oder optional vorgeschriebenen praktischen Ausbildungsstationen wird für jeden Schüler individuell zwischen unserer OTA-Schule und der jeweiligen Verbundeinrichtung abgestimmt. Dadurch kann gewährleistet werden, dass sich der Betreuungsaufwand in den jeweiligen Fachabteilungen in Grenzen hält.

Tätigkeitsfeld und Karrieremöglichkeiten

Operationstechnische Assistenten/innen bereiten Operationseinheiten einschließlich der verwendeten Instrumentarien vor, sie assistieren der operierenden Gruppe bei Operationen und betreuen die Operationspatienten vor, während und nach der Operation. Sie sind für die selbstständige Organisation und Koordination der notwendigen Arbeitsschritte in den verschiedenen Funktionsabteilungen (bspw. Endoskopie oder Zentralsterilisation) verantwortlich. Zu den weiteren Aufgaben Operationstechnischer Assistenten/innen zählen die Wiederaufbereitung und Wartung medizinischer Instrumentarien, Gerätschaften und Apparaturen. Sie verantworten aseptische Arbeitsweisen und die Durchführung hygienischer Maßnahmen und sind nicht zuletzt für die Ausbildung bzw. Anleitung neuer Mitarbeiter zuständig. Operationstechnische Assistenten/innen sind in Krankenhäusern und Kliniken, aber auch in ambulanten Operationszentren und Arztpraxen mit ambulanter OP-Tätigkeit im Einsatz. Auch medizinische Einrichtungen der Augenchirurgie oder der plastisch-ästhetischen Schönheitschirurgie greifen auf die Dienste von Operationstechnischen Assistenten/innen zurück.

Operationstechnischen Assistenten/innen stehen eine Vielzahl von fachspezifischen und fachverwandten Qualifizierungsmöglichkeiten offen, die als Grundlage für den weiteren beruflichen Aufstieg gewertet werden können, z.B.:

  • Medizintechnische Qualifizierungen
  • (Berufs-)Pädagogische Qualifizierungen
  • Qualifizierungen im betriebswirtschaftlichen Bereich oder des Managements von medizinischen Einrichtungen
  • Fachweiterbildungen des Gesundheitswesens

Des Weiteren gibt es zahlreiche berufsbegleitende Studiengänge, bspw. den betriebswirtschaftlich orientierten Studiengang zum/zur Bachelor of Business Administration (BBA).

Weitere Fakten

Ausbildungsverhältnis
Ein Ausbildungsverhältnis besteht zwischen dem Artemed Klinikum München Süd und der/dem Auszubildenden. Ein arbeitsrechtliches Verhältnis zwischen OTA-Schule und der/dem Auszubildenden kommt nicht zustande.

Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung Operationstechnische/r Assistent/in beginnt jährlich am 1. September.

Eignungsvoraussetzungen für Auszubildende

  • Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss mit 2-jähriger Berufsausbildung oder Abschluss als Kranken- oder Altenpflegehelfer

Anerkennung
Die Ausbildung Operationstechnische/r Assistent/in ist durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG e.V.) sowie staatlich anerkannt. 

Ausbildungsvergütung
Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung von Seiten der Ausbildungseinrichtungen. Die Vergütung richtet sich nach den tariflichen oder innerbetrieblichen Vertragswerken der kooperierenden medizinischen Verbundeinrichtungen und differiert je nach Ausbildungsjahr.

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